Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Eschborn
Bebauungsplan Nr. 256 „Frankfurter Straße 74-90 a/Alfred-Herrhausen-Allee2-10 a“
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
Hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn hat in ihrer Sitzung am 19.05.2022 beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 256 für das Gebiet „Frankfurter Straße 74-90 a/Alfred-Herrhausen-Allee 2-10 a“ gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Eschborn, Flur 33, die Flurstücke Nr. 125/6, 125/7, 125/8, 125/9, 125/10, 127/1, 127/2, 128/1, 128/2.
Der Bebauungsplan lag bereits in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 21.09.2020 öffentlich aus. Aufgrund der Änderung von einer offenen hin zu abweichenden Bauweise für die Baufelder GE 4 und GE 6, wird ein Grundzug der Planung betroffen. Infolgedessen wurde beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 256 mit der Begründung vom 16.03.2022, der Artenschutzrechtlichen Beurteilung vom 20.05.2020 sowie der Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen vom 03.11.2020 erneut öffentlich auszulegen.
Die geänderten Bestandteile sind in den Unterlagen entsprechend kenntlich gemacht.
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom
04.07.2022 bis einschließlich 05.08.2022
über die Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplans vom 18.10.2019 unterrichten und hierzu äußern.
Der Vorentwurf liegt in der Stadtverwaltung der Stadt Eschborn, Rathausplatz 36, 65760 Eschborn, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 8 während den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sind: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Stadt Eschborn abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt unter https://www.eschborn.de/auslegungen und des Planungsbüros BSMF mbH https://www.bsmf.de/ unter der Rubrik Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterrichtung gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB finden durch Auslegung im Rathaus und im Internet statt. Gedruckte Exemplare der ausgelegten Unterlagen können nach Anforderung bei der unten genannten Adresse zur Verfügung gestellt werden.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans - jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen - können unter Verwendung des entsprechenden Formulars auf der oben genannten Internetseite der Stadt Eschborn oder schriftlich wie folgt abgegeben werden:
Magistrat der Stadt Eschborn
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Rathausplatz 36
65760 Eschborn
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro BSMF mbH mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Eschborn, 22.06.2022 |
Der Magistrat der Stadt Eschborn |
01_ Planzeichnung B256_A3.pdf
02_Textliche Festsetzungen_B256.pdf
03_ Begründung B256.pdf
04_Artenschutzbeurteilung_B256_2020-05-22.pdf
05_Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen_B256_2020-11-03.pdf